Kleine Unterschrift, große Konsequenzen
Dienstag, den 2. August 2005Selbst wer sich mit dem Thema Bauabnahme nicht weiter beschäftigen will, der sollte sich doch über einige wenige Punkte im Klaren sein:
Die Wirkungen der Abnahme bestehen in folgendem:
–> Erlöschen der Erfüllungsansprüche
–> Entstehen der Gewährleistungsansprüche
–> Beginn der Gewährleistungsfrist
–> Besitzeinräumung und Übernahme des Objektes
–> damit Gefahrübergang
–> Umkehr der Beweislast dafür, ob zum Zeitpunkt der Abnahme ein Mangel vorgelegen hat oder nicht
Quelle: bauarchiv.de
Das ist also ein Termin, den man durchaus ernst nehmen sollte…