Spülschächte die gar keine sind
Jaja, ich weiß, das Thema „Spülschacht“ wird hier zum Dauerthema. Trotzdem: Heute schlagen wir ein weiteres Kapitel auf.
Was bisher geschah: Unser Bauherrenberater vom Bauherrenschutzbund hatte uns geraten, 2 Spülschächte jeweils an den hinteren (in Erdreich befindlichen) Ecken unseres Hauses schriftlich zu fordern. Als Begründung sollten wir Bezug auf DIN 4095 nehmen.
Wir haben unserer Hausbaufirma damit schriftlich konfrontiert und als Antwort den Hinweis bekommen, wir hätten das bei der Bemusterung nicht verlangt und außerdem könne man bei uns die Drainagestrecken auch problemlos über die Lichtschächte erreichen.
Als wir nun unseren Hausbauberater damit konfrontierten, machte er einen Richtungswechsel: Die Argumentation unserer Hausbaufirma sei zum Teil nachvollziehbar und ein Rechtsstreit über dieses Thema per Gutachten birgt eine nicht unerhebliche Gefahr, dass wir nicht zu 100% Recht bekommen. Zumindest einer der beiden Spülschächte sei nicht unbedingt notwendig, sofern über den Lichtschacht ein Spülschlauch zuführbar sei, sagte man uns. Außerdem machte man uns nun darauf aufmerksam, dass wir nicht nach Spülschächten sondern nach „Revisioniermöglichkeiten“ verlangen sollen.
Wir haben daraufhin die Anschlüsse unserer Lichtschächte an die Drainage gemessen und einen Innendurchmesser von 7,5 cm ermittelt. Ein Schlauch für eine Spülung könnte dort hindurch passen, oder?
Nicht zum ersten mal stehen wir nun da und wissen nicht, was und wem wir eigentlich noch glauben sollen. Haben wir Anspruch auf 2 Revisionsmöglichkeiten? Oder nur auf eine? Oder auf gar keine, weil wir nicht bei der Bemusterung danach verlangt haben?
Ich hasse es, Laie zu sein 🙁
Wer mal einen Blick auf unsere Drainagesituation werfen möchte: Hier ist eine Übersicht:
Besonders kritisch scheint die rechte Seite zu sein. Vom Lichtschacht aus muss man bei einer Spülung zunächst senkrecht im Lichtschacht nach unten, dann am Haus entlang und letztlich um die Hausecke herum.
Hat jemand da draußen eine Meinung dazu?
am 24. Juli 2005 um 7:16 pm Uhr.
Wenns Euch tröstet: Das Nicht-Anbringen von Spülschächten scheint eher üblich zu sein. Unser Bauunternehmer hätte auch keine anbringen lassen („… die nutzt doch eh keiner …“). U.a. auf Grund Eures ersten Threads zu den Thema haben wir dann zumindest einen im hinteren Hauseck anbringen lassen.
am 13. August 2005 um 11:02 am Uhr.
Jeder der sich von selbsternannten Bauherrenberatern zutexten lässt ist selber schuld!
am 14. August 2005 um 4:55 pm Uhr.
@Architekt: Soweit stimme ich zu. Die Kunst besteht für die Zielgruppe jedoch darin, die Texter von den Kennern zu unterscheiden. Denn „selbsternannt“ sind zunächst mal alle Bauherrenberater 😉
Also: Wie finde ich die Punktsieger?