Frag bloß niemals eine Versicherung…

VersicherungsbedingungenEine Wohngebäudeversicherung ist eine feine Sache: Viele Gefahren rund um das Haus sind durch sie abgesichert.

In den Versicherungbedingungen unserer Versicherung steht allerdings im Paragraph „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“ in ausgefeiltem Juristendeutsch, dass wir Sicherheitsvorschriften beachten müssen, damit im Fall der Fälle dann auch wirklich Geld fließt.

Was macht also der brave Versicherungsnehmer, der am Juristendeutsch verzweifelt? Er schreibt der Versicherung eine E-Mail mit der Frage, was wir z.B. in Sachen Heizung und Wasser machen müssen, wenn wir mal längere Zeit außer Haus sind – damit der Versicherungsschutz auch tatsächlich besteht. Darin wurde z.B. auch konkret gefragt, wie stark eine Heizung bei Abwesenheit betrieben werden muß, damit Versicherungsschutz besteht.

Nun haben wir die Antwort vorliegen. Die Antwort war ein Briefumschlag mit der 16-seitigen winzig bedruckten Versicherungsbedingung (ja, genau die von weiter oben), in der auf Seite 7 die Überschrift „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“ mit einem gelben Textmarker angestrichen war. Sonst nix.

Vielen Dank, liebe Versicherungsfutzis. Vielen Dank, dass Ihr Eure Wohngebäudeversicherung auch nicht erklären könnt oder wollt. Wir werden Euch jetzt zurück schreiben, dass wir die Versicherungsbedingungen nicht verstanden haben und Ihr es nicht erklären könnt, wir also nach bestem Wissen und Gewissen handeln, wenn wir tun, was wir für richtig halten.

PS.: Der Werbeslogan dieser Versicherung lautet „Mit uns können Sie rechnen!“ 

5 Kommentare zu “Frag bloß niemals eine Versicherung…”

  1. Daniel

    Vielen Dank für den Hinweis!
    Ich bin auch gerade dabei uns für unseren Bau Versicherungen rauszusuchen. Ich muß sagen, das ist so ungefähr das nervigste bislang am gesamten Bauvorhaben.

  2. herby

    Bei dem Slogan „Mit uns können Sie rechnen“ fehlt vielleicht der Zusatz „mit dem Schlimmsten“ rechnen.
    Versicherungen sind sowieso ein Fall für sich und manchmal muss man hartnäckig nachfragen, so hat eine Lebensversicherung für eine Baufinanzierung nach entsprechender Beschwerde den möglichen Auszahlungsbetrag bei einer Beitragsminderung erheblich angehoben, denn zunächst wollte sie in diesem Fall sogar weniger auszahlen als der Rückkaufswert ausmachte.
    Und wenn man mal was will, dann finden Versicherungen alle möglichen Gründe Zahlungen zu verkürzen oder zu verzögern.
    Schön wäre es, sie nicht zu brauchen.

  3. Hausbau Erfahrungen » Blog Archive » Lösungen auf dem kleinen Dienstweg

    […] Nicht allen Diensleistern ist es nach Vertragsschluß egal, wie es ihren Kunden geht. […]

  4. Alex

    Hallo Herby,
    schade dass Du bisher wohl nur schlechte Erfahrungen gemacht hast. Das muss aber nicht sein. Wende Dich doch zukünftig an einen gut ausgebildeten Versicherungsmakler, der wird dann in Deinem Auftrag tätig und nicht im Auftrag irgendeiner Versicherungs-Gesellschaft. So bleibst Du aussenvor und bekommst normalerweise auch alles perfekt geregelt. Weiterer Vorteil: Keine unnötigen Produkte die keiner braucht!!!

    Zu Daniel!
    Es gibt hervorragende Deckungskonzepte zu einem hervorragenden Preis/Leistungsverhältnis am Markt! Am Bankschalter oder für einen normalen Versicherungsvertreter einer Gesellschaft wie z.B. der Pfefferminzia, sind die Möglichkeiten halt nunmal enorm begrenzt! Schau Dir doch mal das Deckungskonzept bezüglich Gebäudeversicherung (XXL) der InterRisk Versicherungs-AG an, da wirst Du staunen! www . interrisk . de! Hoffe ich konnte etwas helfen!? Gruß Alex

  5. Versichannel

    Hehe, das nenne ich mal Service. 😉 Aber das Handeln der Versicherung ist verständlich, denn welcher Angestellte findet sich bei den ganzen Regelungen noch zu recht, die die Versicherungsgesellschaften aufstellen, um sich für jede Möglichkeit eine Hintertür aufzuhalten.
    Zum Glück habe ich für soche Fälle einen befreundeten Anwalt, der mir auch schon die unglaublichsten Vorfälle geschildert hat. Schon traurig…






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