Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer
Über einen Steuerberater erreichte mich die Info, dass vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Grundsteuer eingereicht wurde. Die Beschwerdeführer zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Steuer auf selbst bewohnte Hausgrundstücke an und stützen sich auf ein Urteil aus dem Jahre 1995, in dem das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer als verfassungswidrig bezeichnete und grundsätzlich klar stellte, dass Substanzbesteuerungen nicht generell möglich seien.
Viele Steuerberater empfehlen ihren Mandanten daher derzeit wohl, gegen aktuelle oder zukünftige Grundsteuerbescheide Einspruch zu erheben und Bezug zu nehmen auf die laufende Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1644/05).
am 5. Oktober 2006 um 5:50 pm Uhr.
[…] Ziemlich genau ein Jahr, nachdem ich hier im Blog über die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer schrieb, lese ich in Holger’s hasenbu.de, dass die Beschwerde abgewiesen wurde. Auch in Zukunft bleibt es also bei der Besteuerung des Grundbesitzes. […]