Es ist mein Geld, dass sie da ausgeben. Denn die Menschen, die solche Rechnungen (Gutschriften) schreiben, habe ich von meinen Steuern bezahlt. Und Du von Deinen ebenfalls.
Ein Brief mit dem Hinweis „Die Gutschrift übersteigt den Aufwand der Erstattung und wird daher einbehalten.“ oder „… wandert in die Kaffeekasse.“ oder „… davon fliegen wir nach Malle!“ wäre das sinnvolle Mittel der Wahl gewesen. Stattdessen entwickelt sich für eine 10-Cent-Gutschrift folgende Kostenlavine:
- Aufwand, um den Beleg zu erstellen, zu versenden und zu verwalten: 15 Minuten (~3 Euro)
- Porto: 0,90 Euro
- Briefumschlag: 0,05 Euro
- Der Bescheid bestand aus 9 (!) bedruckten Seiten: 0,50 Euro
Bis hierher kann man ja noch mit dem Kopf schütteln, es jedoch als „Informationspflicht“ verstehen. Rechnen wir mal grob zusammen: Bis zu diesem Zeitpunkt hat unser Guthabenbescheid Kosten in Höhe von 4,45 Euro verursacht, vermutlich war das nicht vermeidbar. Jetzt geht’s aber weiter: „Korrekt bis auf den letzten Cent“ weiterlesen

Über einen Steuerberater erreichte mich die Info, dass vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Grundsteuer eingereicht wurde. Die Beschwerdeführer zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Steuer auf selbst bewohnte Hausgrundstücke an und stützen sich auf ein Urteil aus dem Jahre 1995, in dem das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer als verfassungswidrig bezeichnete und grundsätzlich klar stellte, dass Substanzbesteuerungen nicht generell möglich seien.