Rechtspflegerin: BV Nr. 2 eingetr. 27.03.07 gez. u. o. Unterschr. gültig

Post von der Stadt. Das Grundbuchamt schreibt uns einen Brief. Das heißt, eigentlich schreibt uns nicht das Amt, sondern eine Maschine. Denn…
Die Rechtspflegerin schreibt uns

Uns wird mitgeteilt:
Die Rechtspflegerin schreibt uns

Ich lese die Textstelle eine zweites mal. Sogar noch ein drittes mal. Erheblich schlauer macht mich das häufige Lesen leider nicht. Als ich noch überlege, wo ich den Universalübersetzer hingelegt habe, wird mir klar, dass ich falsch vorgegangen bin: „Warum liest Du denn erst den amtlichen Kram. Schau doch mal in den Begleitbrief. Dort wird sich sicher alles aufklären und Du wirst verstehen, was das bedeutet und was Du nun als nächstes tun musst“:
Die Rechtspflegerin schreibt uns

Ich bin mir sicher: Wäre die Rechtspflegerin (Schlemmburger-Nürtgenstein*, ihreszeichens „Veranlasser“ des Briefes) Tierpflegerin, wäre irgendeine Tierschutzorganisation längst eingeschritten.

(* Name v. d. Red. geändert jedoch mit korrekter Anzahl Bestandteile)

Noch ’ne Gebühr

Ein freundliches Lächeln auf der Frontseite der GebührenmitteilungAls frisch gebackener Bauherr schaut man mit großem Erstaunen dabei zu, wie immer neue Abgaben und Gebühren auf einen zukommen, die man vorher nicht auf den Plan hatte. In dieser Episode: Gebühr für die Gebäudeaufnahme.

Gestern klingelte es an der Haustür. Ein Mitarbeiter des staatlichen Vermessungsamtes hielt uns einen Flyer hin und machte uns darauf aufmerksam, dass unser Haus demnächst vermessen wird. Diese Aufnahmen seien notwendig und unumgänglich, teilte man uns mit.

Mit den Daten dieser Gebäudeaufnahme werden später wohl das Liegenschaftskataster (schönes Wort, oder?) und das Grundbuch gefüttert.

In dem kleinen Prospekt stand neben diesen Informationen auch eine Tabelle mit den Kosten, die uns danach in Rechnung gestellt werden: 308,82 Euro incl. Mwst. Seit wann stellen Ämter eigentlich Mehrwertsteuer in Rechnung?