Rechtspflegerin: BV Nr. 2 eingetr. 27.03.07 gez. u. o. Unterschr. gültig

Post von der Stadt. Das Grundbuchamt schreibt uns einen Brief. Das heißt, eigentlich schreibt uns nicht das Amt, sondern eine Maschine. Denn…
Die Rechtspflegerin schreibt uns

Uns wird mitgeteilt:
Die Rechtspflegerin schreibt uns

Ich lese die Textstelle eine zweites mal. Sogar noch ein drittes mal. Erheblich schlauer macht mich das häufige Lesen leider nicht. Als ich noch überlege, wo ich den Universalübersetzer hingelegt habe, wird mir klar, dass ich falsch vorgegangen bin: „Warum liest Du denn erst den amtlichen Kram. Schau doch mal in den Begleitbrief. Dort wird sich sicher alles aufklären und Du wirst verstehen, was das bedeutet und was Du nun als nächstes tun musst“:
Die Rechtspflegerin schreibt uns

Ich bin mir sicher: Wäre die Rechtspflegerin (Schlemmburger-Nürtgenstein*, ihreszeichens „Veranlasser“ des Briefes) Tierpflegerin, wäre irgendeine Tierschutzorganisation längst eingeschritten.

(* Name v. d. Red. geändert jedoch mit korrekter Anzahl Bestandteile)

Ein Kommentar zu “Rechtspflegerin: BV Nr. 2 eingetr. 27.03.07 gez. u. o. Unterschr. gültig”

  1. Heli

    Frau Schlemmburger-Nürtgenstein erzählt ihren Kindern das Märchen von Rotkäppchen:
    „Im Kinderanfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt. Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, worauf die Mutter der R. dieser die Auflage machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungs- und Genussmitteln zu Genesungszwecken zuzustellen. …“
    (Text von T. Troll)



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