Schlechter Film

Würde man das, was ich gleich beschreibe, einem breiten Fernsehpublikum als Soap oder Kurzfilm vorsetzen, würden die meisten vermutlich abwinken und „unglaubwürdig“ sagen. „Die Story kann sich so in Wirklichkeit niemals abspielen!„.

Am zweiten Tag seines Urlaubs stand unser Landschaftsgärtner vor unserer Tür, um die Rechnung abzugeben. Der Inhalt überraschte gleich in dreifacher Hinsicht:

  • Es war eine vollständige Endabrechnung, obwohl das Ende der Arbeiten noch nicht erreicht ist.
  • Die Summe der Rechnung entsprach bis auf wenige Euro dem Angebot, welches uns zuvor als „Festpreisangebot“ gemacht wurde. Allerdings wurden auf diese Summe nochmal 19% Mwst. drauf gerechnet. Und das, obwohl wir vor Auftragserteilung nachgefragt hatten, ob der Betrag mit Mwst. sei und daraufhin ein „ja“ erhielten.
  • Die Anschrift war falsch. Auf der Rechnung stand ein anderer Empfänger als auf unserer ersten Abschlagsrechnung.

Die falsche Rechnungsadresse ist dabei wohl das kleinste Problem. Die will der Handwerker korrigieren und neu schicken. Viel größer ist jedoch das Problem, dass unser Bauvorhaben von einer Sekunde auf die nächste um sage und schreibe knapp 20% teurer geworden ist.

Am ärgerlichsten ist jedoch, dass der Handwerker auf unseren Hinweis „Der Preis war aber inkl. Mwst vereinbart“ einen energischen Gesichtsausdruck aufsetzte und antwortete: „Wenn Sie mir jetzt so kommen, dann hole ich das ganze Zeug hier wieder ab!!!

Da steht man dann mit offenen Mund und schaut einem Handwerker hinterher, der einem eine um knapp 20% überhöhte Abschlussrechnung präsentiert und mit Vandalismus droht, falls man darüber diskutieren will.

12 Kommentare zu “Schlechter Film”

  1. holger

    klingt jetzt zwar blöd, aber immer alles schriftlich geben lassen…

  2. Brauni

    Darf ich zur Sicherheit nochmal fragen, ob Ihr das Angebot schriftlich erhalten habt?

    Die Pflichtangaben – unter anderem auch zur Umsatzsteuer – beziehen sich nur auf Rechnungen (guckst Du z.B. hier auf Seite 5: http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/content/vv/Wissenswertes%20zur%20Umsatzsteuer.pdf ). Könnt ja mal checken, ob er auch wirklich alles drauf hat und ggf. nachbessern lassen.

    Beim Angebot zieht das leider nicht. Da könntet Ihr aber vielleicht mit der PAngV kommen.

    Denn § 1 Absatz 1 der PAngV besagt, wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

    Vielleicht könntet Ihr, falls Ihr tatsächlich kein schriftliches Angebot habt, in irgendeiner Form einen schriftlichen „Beweis“ für den mündlich vereinbarten Preis ergattern (eine E-Mail, in der drinsteht, wir haben doch „xx“ Euro vereinbart oder ähnliches). Wenn Ihr dann diesen Betrag schriftlich habt, könnt ihr mit dem Paragrafen kommen…

    Wichtig: Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung, ich bin nicht vom Fach und hab mir den Passus nur aus dem Internet rausgesucht. Bin also ebenfalls Letztverbraucher 🙂

    Bezüglich der Abrechnung vor vollständiger Leistungserbringung: Ich würde keine Abschlagszahlung leisten, sondern schriftlich gegen diese Rechnung Widerspruch einlegen, zumal ja jetzt erst mal 2 Wochen Urlaub sind. Abschlagszahlungen sind rechtlich schwierig (glaube ich), weil Ihr damit die Rechnung im Grundsatz anerkennt oder so ähnlich.

    Je nachdem, wie ernst Ihr die Lage einschätzt, wäre jetzt erst mal die Rechtsschutzversicherung rauszusuchen…

  3. Bauingenieur

    Hallo,

    sind im Bauvertrag bzw. LV im Anhang Texte, wie z.B. Massen sind geschätzte Massen, genaue Abrechnung nach Aufmaß vor Ort?

    Anscheinend habt ihr ja auch eindeutig Massenmehrungen, welche du in einem Beitrag vorher nanntest.

    Aber so ein GaLa-Bauer ist schon „ne Schande“ für die Tiefbauer, so einen Umgang mit dem Kunden würde es in unserer Unternehmung nicht geben. Es ist ja auch in unserem Interesse, den Kunden zufriedenzustellen, so dass er einen weiterempfehlen kann.

  4. Sabine

    @Holger und Bauingenieur: Den Vorsatz „alles schriftlich“ haben wir über die ganze Hausbauphase akribisch beherzigt und sind damit gut gefahren auch wenn manchmal die Gegenseite recht genervt war.

    Auch hier haben wir ein schriftliches Angebot bekommen. Leider ohne jegliche AGBs und ohne Angabe über Mwst. oder Angaben zu „Steine und Pflaster“ werden nach tatsächlicher Menge abgerechnet. Leider haben wir uns von dem Wort „Festpreisangebot“ in Sicherheit vor Überraschungen gewogen, zumal wir die Info hatten, bei Privatleuten sind die Angebote immer inkl. Mwst. und der GaLa-Mensch hatte es uns ja – leider eben nur telefonisch – auch so bestätigt.

    Wir ärgern uns inzwischen auch heftig über uns selbst, das wir hier nicht konsequent geblieben sind und ein überarbeitetes Angebot gefordert haben. Aber mit dem Nachbessern des zweiten Angebotes (er hatte auch Teile ganz vergessen zu nennen) schien der GaLa schon überfordert…

  5. Sabine

    @Brauni: Wir haben ein schriftliches Angebot mit dem schönen Wörtchen „Festpreisangebot“ und keinerlei Hinweis auf Mwst, mehr oder Mindermengen. Das in einem Angebot darüber keine Auskunft erteilt werden muss ist mir neu und macht die Situation tatsächlich nicht besser. Wir haben über das Mwst.-Gespräch leider nur eine Telefonnotiz und die Gegenseite scheint unter ständiger Amnesie zu leiden, wenn es darum geht sich an Gespräche zu erinnern. Ausgesprochen unglückliche Situation.

  6. Brauni

    @Sabine
    Wir haben uns da wohl missverstanden: Ich meinte damit, dass § 14 UStG nur für Rechnungen gilt, nicht auch für Angebote. Ein vernünftig arbeitender Unternehmer übernimmt diese Angaben natürlich auch in sein Angebot, um eben Ärger schon gleich zu vermeiden, aber damit könnt ihr dem Menschen eben nicht beikommen.

    Da ich aber das Angebot schriftlich habt (wie gut!!), könnt Ihr doch jetzt locker die PAngV-Karte ziehen. Sein Endpreis ist laut PAnGV inklusive Mehrwertsteuer, bloß hat er’s halt nicht ausdrücklich erwähnt… 😉

    Dass er unter gezielter Telefongespräch-Amnesie leidet, braucht Euch nun, da Ihr schriftliche Beweise habt, nicht mehr zu kümmern. Schriftlich gegen die Rechnung Widerspruch einlegen.

    Im Nachgang zu meinem Beitrag von heute morgen: Versucht doch mal, mit der Handwerkskammer oder Innung Kontakt aufzunehmen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Euch helfen, weil es auch in deren Interesse ist, schwarze Schafe zu stoppen.

  7. Stefan

    @Brauni: Danke für die Tipps. Das eigentliche Dilemma ist, dass wir uns darauf gefreut hatten, ein schönes Ergebnis in freundschaftlichem Miteinander von einem tollen Handwerker abzunehmen. Meinetwegen auch mit vorheriger sachlicher Nachverhandlung.

    Stattdessen ist uns die Freude nun vergangen und wir fühlen uns wie „Zechpreller“ hingestellt, ohne dass wir wissen, wie uns geschieht.

    Sicher kann man alles auf dem Rechtsweg lösen (ich hoffe nicht, dass es dazu kommt), aber wo bleibt da der Spaß am Geldausgeben?

  8. Brauni

    @Stefan
    Ich kann es verstehen, dass es den Spaß am neuen Garten verdirbt. Ihr habt ja versucht, in normal-menschlichem Ton mit ihm zu reden. Auch den schriftlichen Widerspruch gegen die Rechnung könnt Ihr ja in einen freundlichen Rahmen setzen, ich drücke die Daumen, dass er es einsieht und sich nochmal mit Euch zusammensetzt.

    Kürzlich klingelte mal bei mir ein Handwerker, der einen Schlüssel vom Nachbarn abholen wollte. Ein sehr freundlicher und angenehmer Mensch. Dass ich so für mich dachte: „Mann, so einem angenehmen Handwerker bist du noch nie begegnet“ – ist eigentlich eine ganz traurige Tatsache.

    Hab noch was gefunden (wie gesagt, bin absoluter Laie 🙂 ) zum Thema Massenmehrung/-minderung und Festpreis:
    http://de.wikipedia.org/wiki/VOB/B Hier vor allem unter § 2. Gut erklärt, finde ich.
    Dort erfahren wir auch, dass es in der VOB den Begriff des Festpreises nicht gibt, sondern nur den Pauschalpreis und den Einheitspreis.

  9. Hausbau Erfahrungen » Blog Archive » (nichtolympisches) Zurückrudern - Ein Fertighaus entsteht: Bauen / Umziehen / Einrichten / Wohnen...

    […] Noch letzte Woche war für uns kaum mehr denkbar, dass unser Landschaftsprojekt ein gütliches Ende nimmt. Zu schräg fanden wir das Auftreten unseres Handwerkers. […]

  10. Hendrik

    … und, wie habt ihr euch geeinigt?

    Gruß,
    Hendrik

  11. Michael

    das kenne ich zu genüge, leider

  12. Petra Schreiber

    „Der Spaß am Geldausgeben“ Aber echt. =) Wenn schon, dann soll einem das auich Freude bereiten. Das Ergebnis kommt dann noch als Sahnehaube dazu. Aber so ist das doch irgendwie immer oder? Aus der Erfahrung: Wenn alles glatt geht und es zu schön klingt und irgendwie schon seit Wochen relative still ist dann… KNALL!



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