Über Mängelbeseitigung und Unwirksamkeiten

ParagraphParagraphenreiten war noch nie meine Stärke. Trotzdem ist es ab und zu ganz interessant, mal einen Blick in aktuelle Gerichtsurteile zu werfen. Diese beiden hier befassen sich mit den Rechten des Bauherren im Falle einer Reklamation.

Die Rechtsanwaltskanzlei Heinicke & Kollegen stellt ein BGH-Urteil aus Oktober 2005 vor, in dem beschrieben wird, dass sich der ausführende Handwerker im Falle einer Mängelbeseitigung erklären muß. Er darf nicht einfach die Hände in den Schoß legen, nur weil er der Meinung ist, die Forderung des Bauherren sei völlig überzogen. Hier geht es zum Bericht.

Das Baunetz berichtet ebenfalls über ein BGH-Urteil. Bisher war es häufig so, dass Bauherren sich in Fällen von aufwändigen Reklamationen mit der Kürzung der Rechnungssumme zufrieden geben mußten. Im beschrieben Urteil ist das anders. Das Gericht gab dem Bauherren Recht und forderte das Bauunternehmen auf, auch eine aufwändige Nachbesserung auszuführen. Damit definierte es die Auslegung der gesetzlichen Formulierung neu, die das Bauunternehmen schützt, wenn der „Aufwand ganz erheblich und völlig unangemessen“ ist. Hier geht es zum Bericht.

Ein Kommentar zu “Über Mängelbeseitigung und Unwirksamkeiten”

  1. Dr. H. Lang

    Es ist sehr zu begrüssen, daß der BGH bei Pfusch am Bau eine restriktivere Linie beschreitet, also neuerdings zugunsten der Bauherren entscheidet.
    Ich habe selbst daß Problem, daß der Bauleiter meines Bauträgers alle Baufehler einfach durchwinkt oder eigene Fehler nicht beseitigt. Bei meinem Neubau sind die Platten der Dachkonstruktion völlig verschimmelt (Bauablauffehler-Verschulden des Bauleiters).
    Schimmelpilze, Sporen und Abbauprodukte sind extem gesundheitsgefährdend. Nach Jahren der Exposition resultieren auch bei vorher gesunden Menschen gesundheitliche Probleme. Bereits erkrankte, immunsupprimierte oder allergische Menschen dürfen sich keiner Schimmelpilzbelastung aussetzen. Schimmelpilze sind eindeutig gesundheitsschädlich und krankheitsverursachend. Der Bauträger hat trotz schriftlicher Aufforderung zur Beseitugng der Platten ungerührt weiter gebaut. Es kann nicht im Intersse einer Gesellschaft liegen, solche Ignoranz auf Kosten der Gesundheit von Menschen durchgehen zu lassen. Es wären viele Generationen betroffen, wenn die Schimmel-befallenen Platten nicht entfernt werden. Ich hoffe, daß die Gerichte in Deutschland wie bereits jetzt in USA, so etwas nicht durchgehen lassen. Bei der Abwägung Gesundheitsgefahren zu den Kosten einer einwandfreien Erstellung eines Bauwerks hoffe ich doch, daß die Gerichte ungeachtet der Kosten und ungeachtet der Ignoranz von Bauträgern eindeutig die gesundheitlich einwandfreie Erstellung durchsetzen.
    MfG
    Dr. H.Lang



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