Wir sind gemarkt

GebührenbescheidHeute ging bei uns die Gebührenrechnung für die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster ein.

Auf die gut 300 Euro hatte man uns ja schon hingewiesen, genauso wie auf die Tatsache, dass wir nicht drum herum kommen.

Beeindrucken finde ich immer wieder die Befehlssprache mit Hang zum AküFi (Abkürzungsfimmel), in der solche amtlichen Rechnungen und Bescheide verfasst werden. Würde ich meinen Kunden solche Rechnungen schicken, ich müßte eine Telefonzentrale zur Bearbeitung der Laienanfragen bereitstellen.

Liebes L.-Rt.-Amt,

bzgl. Ihrer RG muß ich Ihnen mttln., dass ich nur ca. 70 v. H. der Inf. verst. habe. Ich bitte um fernmündl. Klärng. d. Sachverh. zu den übl. Schalteröffn.-Zt.

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Noch ’ne Gebühr

Ein freundliches Lächeln auf der Frontseite der GebührenmitteilungAls frisch gebackener Bauherr schaut man mit großem Erstaunen dabei zu, wie immer neue Abgaben und Gebühren auf einen zukommen, die man vorher nicht auf den Plan hatte. In dieser Episode: Gebühr für die Gebäudeaufnahme.

Gestern klingelte es an der Haustür. Ein Mitarbeiter des staatlichen Vermessungsamtes hielt uns einen Flyer hin und machte uns darauf aufmerksam, dass unser Haus demnächst vermessen wird. Diese Aufnahmen seien notwendig und unumgänglich, teilte man uns mit.

Mit den Daten dieser Gebäudeaufnahme werden später wohl das Liegenschaftskataster (schönes Wort, oder?) und das Grundbuch gefüttert.

In dem kleinen Prospekt stand neben diesen Informationen auch eine Tabelle mit den Kosten, die uns danach in Rechnung gestellt werden: 308,82 Euro incl. Mwst. Seit wann stellen Ämter eigentlich Mehrwertsteuer in Rechnung?