Fragebogen ins Unglück
Das örtliche Finanzamt hat sich mit einem „Fragebogen zur Einheitsbewertung des Grundbesitzes auf dem bebauten Grundstück“ bei uns gemeldet.
Ich gehe mal davon aus, dass dieser Fragebogen nicht dazu dient, einem vereinsamten Beamten Lektüre zu verschaffen. Ziel ist vermutlich die Festsetzung der Grundsteuer des bebauten Grundstücks.
Und prompt beschlich es mich, dieses mulmige Gefühl: Der schmale Grad zwischen „zu großzügig aufgerundet“ und „zu gering angegebenen Daten“ soll nicht verlassen werden, man will ja schließlich keine Falschangaben machen. Aber welcher Baulaie weiß denn schon beim Ausfüllen eines solchen Fragebogens, mit welchen Angaben er sich einen finanziellen, und mit welchen er sich einen rechtlichen Strick dreht?
Sprachs, … und grübelte weiter über technischen Daten, alten Bauanträgen und Paragrafen.
am 7. Oktober 2006 um 5:36 pm Uhr.
Hallo,
genau diesen Bogen haben wir heute erhalten (nachdem wir schon länger als ein Jahr in unserem Neubau wohnen) und haben uns sehr gewundert über die Fragen die darin gestellt werden: Höhe der Baukosten, Art der Heizung, ob Sauna oder Schwimmbad vorhanden sind (ja klar, sind ja auch alle Großverdiener und bauen das Haus um ein Schwimmbad rum)… eigentlich ne Frechheit, wieso nicht gleich noch die Frage nach Schuhgröße und Nettoeinkommen….schade dass hier noch keine weiteren Kommentare sind, uns hätte interessiert, ob das Finanzamt so im Detail ausquetschen darf….. das wird ja immer „besser“…
am 14. Dezember 2006 um 9:25 pm Uhr.
[…] … wurde festgelegt. Und uns per Bescheid mitgeteilt. Der ausgefüllte Fragebogen scheint angekommen zu sein. In dem mehrseitigem Dokument wurder erläutert, wie man auf den festgelegten Wert gekommen ist. Die Belehrungen (warum man was wann und wie zu tun hat) nahmen noch mehr Platz ein als die Erläuterungen. […]