Gewährleistungsbürgschaft

Recht...Ich hatte in diesem Blogg bereits mehrfach Beiträge rund um die wirtschaftliche Situation der Baubranche. Auch im Bereich der Fertighäuser kommt es immer wieder vor, dass Firmen Insolvenz anmelden. Selbst große Fertighausfirmen kommen in diesen Tagen in schwierige Fahrwasser.

Was nützen also die 5 Jahre Gewährleistung, wenn es die gewährleistende Firma nicht mehr gibt? Oder wenn der Vertragspartner einfach keine Lust hat, Mängel innerhalb der Gewährleistungsfristen zu beseitigen?

Genau für diesen Grund gibt es die Gewährleistungsbürgschaft. Sie stellt z.B. sicher, dass ein Bürge für die Kosten der Beseitigung von innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, falls die ausführende Baufirma mittlerweile insolvent geworden ist.

Unsere Hausbaufirma lässt uns diese Bürgschaft durch ihre Bank in einer Höhe von 5% der Bausumme zukommen. Weniger als 5% der Bausumme sollte eine Gewährleistungsbürgschaft nicht betragen.

Nicht jede Hausbaufirma lässt sich auf solche Bürgschaften ein. Außerdem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass eine solche Bürgschaft Geld kostet. Ob offen ausgewiesen oder still mit einkalkuliert: Das Haus wird dadurch (geringfügig) teurer. In unserem Fall verlangte das Hausbauunternehmen einen Betrag, der in etwa 3% der Summe entsprach, die von der Bürgschaft abgedeckt wurde. Dafür genießt man in den kommenden 5 Jahren die Sicherheit, dass große verdeckte Baumängel in Höhe dieser Bürgschaft abgedeckt sind und einen nicht in den finanziellen Ruin treiben. Denn gerade in der ersten Zeit nach dem Hausbau sind die Finanzen meist stark gebeutelt…

4 Kommentare zu “Gewährleistungsbürgschaft”

  1. Alex

    Wer mit VOB baut, dem muss der Handwerker und der GU eine 5%ige Bürgschaft für Garantie übergeben, ansonsten ist ein Sicherheitseinbehalt vorgesehen. Bei Bauen nach BGB ist das Verhandlungssache

  2. Klaus

    Ich habe zum Thema Sicherheitseinbehalt die unterschiedlichsten Aussagen selbst von Rechtsanwälten erhalten. Ich baue nach VOB und bin davon ausgegangen, daß ich einen Sicherheitseinbehalt automatisch beim Endbetrag geltend machen kann. Letztlich bin ich sowohl vom Bauunternehmer als auch von zwei Rechtsanwälten unabhängig darüber informiert worden, daß der Sicherheitseinbehalt auch nach VOB vorab zusätzlich vertraglich vereinbart werden muß.

    Die Aussage von Alex verwirrt mich nun wieder. Kann mir jemand helfen?

  3. Alex

    Hallo Klaus,

    ich kenne VOB Verträge nur mit Sicherungseinbehalt. Allerdings steht es nicht explizit in der VOB. Ist also auch da Verhandlungssache. Die Details siehst Du in VOB §17. Da muss ich mich also korrigieren…

  4. holger Spezialist für die Gewährleistungsbürgschaft

    Das aktuelle Beispiel Kampa verdeutlich doch, wie wichtig ein solche Bürgschaft ist.

    Kosten: Für den Auftragnehmer betragen die Kosten je nach Anbieter ca 08-1,5 % der Bürgschaftshöhe p.a. bei einer Gewährleistungsbürgschaft über eine Versicherung. Sicherheiten sind sehr oft bei entsprechender Bonität für Gewährleistungsbürgschaften nicht zu stellen. Daher kosten 5000 € Bürgschaft in der Summer über die 5 Jahre ca 250 € für den Auftragnehmer.



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