Hey, das ist ja ein witziges Tool! Hab‘ ich mir gleich gebookmarked… 🙂
Hihi, nicht schlecht. Gleich mal gespeichert. Damit kann man aber auch die Leute schon rumschicken. 😉
Lol, hab gleich mal die Cabrio-Fahrer im Freundeskreis mit ner Meldung gedemütigt
(Zeilentrennung ist etwas tricky, muss man manuell mit Trennstrich und Leerzeichen machen!):
(dpa) Laut einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 10. Mai 2006 tritt ab 01.07.2006 eine gravierende Änderung der STVO in Kraft, die auf einen Fehler in der EU-Verfassung zurückzuführen ist.
Die ursprüngliche Fassung des §21a Abs2 STVO lautete:
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt so-wie
auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten
Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene
Sicher- heitsgurte angelegt sind.
Wegen einigen Ländern der EU-Osterweiterung, die stark abweichende Verkehrsvorschriften haben, ist eine Anschnallpflicht in der EU-Verfassung nicht mehr machbar. Da seit der Unterzeichnung der EU-Osterweiterungsverträge EU-Recht uneingeschränkt über dem Landes-recht steht, muss nun die Bundesregierung ihre STVO komplett überarbei-ten. Satz 2 der §21a Abs2 STVO entfällt damit ersatzlos, was zu dem
aberwitzigen Schildbürgerstreich führt, dass nun auch Cabriofahrer von gesetzeswegen helmpflichtig werden. Ob diese Vorschrift von den
Landesbehörden dann auch strafrechtlich umgesetzt wird war bis
Redakionsschluss nicht zu erfahren.
Also mit dem Ding fallen mir einige Scherze ein. Die Gedanken kreisen schon.
Echt Spitze das Tool.
Hey, das ist ja ein witziges Tool! Hab‘ ich mir gleich gebookmarked… 🙂
Hihi, nicht schlecht. Gleich mal gespeichert. Damit kann man aber auch die Leute schon rumschicken. 😉
Lol, hab gleich mal die Cabrio-Fahrer im Freundeskreis mit ner Meldung gedemütigt
(Zeilentrennung ist etwas tricky, muss man manuell mit Trennstrich und Leerzeichen machen!):
(dpa) Laut einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 10. Mai 2006 tritt ab 01.07.2006 eine gravierende Änderung der STVO in Kraft, die auf einen Fehler in der EU-Verfassung zurückzuführen ist.
Die ursprüngliche Fassung des §21a Abs2 STVO lautete:
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt so-wie
auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten
Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene
Sicher- heitsgurte angelegt sind.
Wegen einigen Ländern der EU-Osterweiterung, die stark abweichende Verkehrsvorschriften haben, ist eine Anschnallpflicht in der EU-Verfassung nicht mehr machbar. Da seit der Unterzeichnung der EU-Osterweiterungsverträge EU-Recht uneingeschränkt über dem Landes-recht steht, muss nun die Bundesregierung ihre STVO komplett überarbei-ten. Satz 2 der §21a Abs2 STVO entfällt damit ersatzlos, was zu dem
aberwitzigen Schildbürgerstreich führt, dass nun auch Cabriofahrer von gesetzeswegen helmpflichtig werden. Ob diese Vorschrift von den
Landesbehörden dann auch strafrechtlich umgesetzt wird war bis
Redakionsschluss nicht zu erfahren.
Also mit dem Ding fallen mir einige Scherze ein. Die Gedanken kreisen schon.
Echt Spitze das Tool.