Gewährleistung ist verbürgt
Montag, den 3. Oktober 2005Nachdem uns die Abschlussrechnung vorlag, haben wir beim Hausbauunternehmen angerufen und darauf hingewiesen, dass wir leider nicht zeitnah zahlen können, da die vereinbarte Gewährleistungsbürgschaft noch nicht bei uns angekommen ist.
Fairer weise muss man dazu sagen, dass die Bürgschaft erst dann ausgestellt werden kann, wenn alle Kosten und damit der Wert des Hauses bekannt sind. Also erst ganz zum Schluss.
Nach dem Anruf dauerte nur wenige Tage und die Gewährleistungsbürgschafturkunde ging bei uns ein. Damit ist jetzt sicher gestellt, dass wir eine Gewährleistung einfordern können, auch wenn unser Bauunternehmen morgen in die Insolvenz geht. Natürlich nur in vereinbarter Höhe, aber 5% von den Bausumme können im Zweifelsfall ein ganzes Stück weiter helfen.