Gewährleistung ist verbürgt

Siegel der UrkundeNachdem uns die Abschlussrechnung vorlag, haben wir beim Hausbauunternehmen angerufen und darauf hingewiesen, dass wir leider nicht zeitnah zahlen können, da die vereinbarte Gewährleistungsbürgschaft noch nicht bei uns angekommen ist.

Fairer weise muss man dazu sagen, dass die Bürgschaft erst dann ausgestellt werden kann, wenn alle Kosten und damit der Wert des Hauses bekannt sind. Also erst ganz zum Schluss.

Nach dem Anruf dauerte nur wenige Tage und die Gewährleistungsbürgschafturkunde ging bei uns ein. Damit ist jetzt sicher gestellt, dass wir eine Gewährleistung einfordern können, auch wenn unser Bauunternehmen morgen in die Insolvenz geht. Natürlich nur in vereinbarter Höhe, aber 5% von den Bausumme können im Zweifelsfall ein ganzes Stück weiter helfen.

Warmtreter

FussbodenheizungDie Abschlußrechnung liegt uns vor und ist bald fällig. In der Zwischenzeit waren auch die Sanitärleute da und haben viele Mängel beseitigt.

Unter anderem wurde unsere Fußbodenheizung ein zweites mal entlüftet.

Wegen der anstehenden Abschlussrechnung können wir mit dem Testen der Heizkreisläufe leider nicht warten, bis wir richtig kaltes Heizwetter bekommen. Dementsprechend brüten wir hier gerade vor uns hin: Bei angenehmen Außentemperaturen heizen wir wie die Weltmeister…

Da wir bisher noch keine Fußbodenheizung hatten, hier noch eine Frage an alle Fußheizer: Wie schnell sollte so eine Fußbodenheizung eigentlich ihre eingestellte Temperatur erreichen? Nach 2 Stunden? Oder nach 4? Gar erst nach 6?