Feiner Tropfen für umsonst

Die Buhnenstrasse ist Profi in Sachen „Bewertung von Handwerkern“. Denn ein Unternehmensverbund, der bis dato viel Lob einstecken durfte, kam mit der Lieferung in Verzug und mußte im Blog öffentlich Kritik einstecken. Der unsportliche Verein bemühte sich aber nicht etwa, mit der ausstehenden Lieferung schnell nach zu kommen, sondern drohte unangenehme Konsequenzen an, wenn der Kritik-Beitrag nicht umgehend verschwindet.

Christian stutzte seinen Beitrag widerwillig – auf die Ware wartete nach wie vor vergebens.

Ein gutes Tröpfchen für den GewinnerJetzt die Flucht nach vorn: Wenn man fiese Handwerker nicht mehr kritisieren darf, dann dreht man die Spieß einfach um: Lob für die Besten! Buhnenstrasse sucht ab sofort Vorschläge für den Namen der zukünftigen Handwerker-Bestenliste. Der beste Namensvorschlag wird mit einer Flasche Chianti belohnt. Hier geht’s zur Stimmabgabe.

Unter Bloggern ist das Thema „Handwerker im Blog kritisieren“ übrigens derzeit heiß diskutiert. Sina und Micha haben eine Diskussion dazu auf Wetthope laufen.

Bildquelle: Afroswede.

5 Kommentare zu “Feiner Tropfen für umsonst”

  1. Susanne

    Hm, bisher haben wir sowohl Lob als auch Tadel verteilt… von den gelobten Firmen haben sich welche sogar die Seite gebookmarked… eine Firma, bei der wir erst die letzte Lieferung abwarten wollten, bevor wir sie bewerten, hat sich sogar telefonisch „beschwert“, dass sie noch nicht auf der Lob + Tadel Seite zu finden wären 🙂

    Eine unserer bislang gelobten Firmen steht jetzt in der Kritik, weil die Nachbesserung durch den Subunternehmer nur sehr zögerlich in Gang kommt, die sind eher sehr bemüht die Sache aus der Welt zu schaffen, damit sie auf der Homepage wieder in gutem Licht dastehen…

    Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung haben denn Firmen bei euch die Abänderung von Blog-Einträgen verlangt? Mir kommt da nur üble Nachrede in den Sinn – § 186 StGB: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,[…]
    Sind die Tatsachen erweislich wahr? Dann gibt es IMHO keine Handhabe…

    Just my 2 Cents…
    Sanne

  2. Jan

    Hi,
    also wenn ihr mal beim Lawbolg.de nachschaut, dann könnt ihr feststellen, das es mittlerweile Parxis von Firmen ist, von denen man es noch nicht einmal vermutet hätte.
    Solange aber ein Tatsachenbericht vorliegt und keine Beleidigungen etc. vorliegen werden die Firmen juristisch wenig ausrichten können.
    Eine Möglichkeit Beschwerden zu umgehen, ist meiner Meinung nach, nur Abkürzungen zu verwenden. Ob dann noch eine Seite mit allen ausführenden Firmen und der vollen Namensnennung vorhanden sein sollte, stellt dann aber eine andere Frage dar.

    @Susanne
    Eine Firma hat das wirklich gemacht? Nachgefragt?
    Wie peinlich…
    Sollten vielleicht mehr Energie in den Service, statt in das Studium von I-Netseiten legen!
    Beste Grüße
    Jan

  3. Susanne

    @Jan
    Yup, haben die tatsächlich gemacht. Die haben aber einen Super-Service und eine sehr sehr informative Homepage und ich habe am Tonfall auch gemerkt, das es eher scherzhaft gemeint war (daher habe ich das „beschwert“ ja auch in Anführungsstriche gesetzt).

    Gruß
    Susanne

  4. Jan

    @Susanne
    Na dann…, hörte sich als Antwort auf den Beitrag doch böser an… böses, böses I-Net – bringt keine Emotionen mit…

  5. Stefan

    @Susanne & Jan: Vermutlich habt Ihr beide Recht – der Blogschreiber ist im und bekommt Recht, wenn er sich an die Tatsachen hält.

    Was mich persönlich dazu bewegt, den Schwanz ein zu ziehen und zu anonymisieren ist der Umstand, dass es unglaublich nervenaufreibend sein kann, dieses Recht auch zu bekommen. In der Zeit, die ich dafür nicht benötigt habe, schlafe ich lieber mal wieder aus 😉



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