Die Laternenring-Pflicht
Montag, den 19. Dezember 2005Die letzte Fahrschulstunde liegt schon einige Zeit zurück. Vermutlich ist das der Grund dafür, warum ausgerechnet ich nicht weiß, was diese seltsamen Bandagen an manchen Straßenlaternen bedeuten. Und warum die Laternen vor unserem Haus so etwas nicht haben.
Der Fachmann spricht vom sog. Laternenring. Es handelt sich dabei um die gesetzlich geregelte Straßenlaternen-Kennzeichnungspflicht in Deutschland. Diese besagt, dass eine Straßenlaterne, die nicht die gesamte Nacht hindurch brennt, gekennzeichnet werden muß.
Schade, dass sowas nur innerhalb geschlossener Ortschaften gilt. Unsere Laterne vor dem Haus muß ohne solchen Schmuck auskommen, obwohl sie nachts ihren Dienst quittiert.
Nun fragt man sich, ob zukünftig damit zu rechnen ist, dass Weihnachtsbaumbeleuchtungen, die nicht dauerhaft eingeschaltet sind, ebenfalls kenntlich gemacht werden müssen.
Das Bild von dem wunderschön verrotteten Laternenring hat übrigens Günther Weber geschossen. Hier gibt’s die große Version.