Korrekt bis auf den letzten Cent

Mittwoch, den 12. April 2006

Die Gutschrift vom LandratsamtEs ist mein Geld, dass sie da ausgeben. Denn die Menschen, die solche Rechnungen (Gutschriften) schreiben, habe ich von meinen Steuern bezahlt. Und Du von Deinen ebenfalls.

Ein Brief mit dem Hinweis „Die Gutschrift übersteigt den Aufwand der Erstattung und wird daher einbehalten.“ oder „… wandert in die Kaffeekasse.“ oder „… davon fliegen wir nach Malle!“ wäre das sinnvolle Mittel der Wahl gewesen. Stattdessen entwickelt sich für eine 10-Cent-Gutschrift folgende Kostenlavine:

  • Aufwand, um den Beleg zu erstellen, zu versenden und zu verwalten: 15 Minuten (~3 Euro)
  • Porto: 0,90 Euro
  • Briefumschlag: 0,05 Euro
  • Der Bescheid bestand aus 9 (!) bedruckten Seiten: 0,50 Euro

Bis hierher kann man ja noch mit dem Kopf schütteln, es jedoch als „Informationspflicht“ verstehen. Rechnen wir mal grob zusammen: Bis zu diesem Zeitpunkt hat unser Guthabenbescheid Kosten in Höhe von 4,45 Euro verursacht, vermutlich war das nicht vermeidbar. Jetzt geht’s aber weiter: (mehr …)

Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer

Mittwoch, den 21. September 2005

ParagraphendschungelÜber einen Steuerberater erreichte mich die Info, dass vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Grundsteuer eingereicht wurde. Die Beschwerdeführer zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Steuer auf selbst bewohnte Hausgrundstücke an und stützen sich auf ein Urteil aus dem Jahre 1995, in dem das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer als verfassungswidrig bezeichnete und grundsätzlich klar stellte, dass Substanzbesteuerungen nicht generell möglich seien.

Viele Steuerberater empfehlen ihren Mandanten daher derzeit wohl, gegen aktuelle oder zukünftige Grundsteuerbescheide Einspruch zu erheben und Bezug zu nehmen auf die laufende Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1644/05).




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