Über Mängelbeseitigung und Unwirksamkeiten

Freitag, den 10. März 2006

ParagraphParagraphenreiten war noch nie meine Stärke. Trotzdem ist es ab und zu ganz interessant, mal einen Blick in aktuelle Gerichtsurteile zu werfen. Diese beiden hier befassen sich mit den Rechten des Bauherren im Falle einer Reklamation.

Die Rechtsanwaltskanzlei Heinicke & Kollegen stellt ein BGH-Urteil aus Oktober 2005 vor, in dem beschrieben wird, dass sich der ausführende Handwerker im Falle einer Mängelbeseitigung erklären muß. Er darf nicht einfach die Hände in den Schoß legen, nur weil er der Meinung ist, die Forderung des Bauherren sei völlig überzogen. Hier geht es zum Bericht. (mehr …)




Dieser Blog gibt unsere persönliche Meinung wieder. Wir schreiben Einschätzungen, Meinungen und Erfahrungen rund um die Themen Hausbau, Fertighaus, Hauskauf, Massivhaus, Eigenheim, Holzhaus, usw. Wir schreiben unabhängig von der Bauindustrie und werden von der beteiligten Hausbaufirma nicht unterstützt. Kein Handwerker und/oder Lieferant beeinflusst uns willentlich und in die eine oder andere Richtung. Aus diesem Grund bleiben viele Handwerker und Firmen bei uns auch "namenlos".

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Momentan schwingen hier gerade andere Häuslebauer mit Ihnen zusammen den virtuellen Hammer.

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