Über Mängelbeseitigung und Unwirksamkeiten
Freitag, den 10. März 2006Paragraphenreiten war noch nie meine Stärke. Trotzdem ist es ab und zu ganz interessant, mal einen Blick in aktuelle Gerichtsurteile zu werfen. Diese beiden hier befassen sich mit den Rechten des Bauherren im Falle einer Reklamation.
Die Rechtsanwaltskanzlei Heinicke & Kollegen stellt ein BGH-Urteil aus Oktober 2005 vor, in dem beschrieben wird, dass sich der ausführende Handwerker im Falle einer Mängelbeseitigung erklären muß. Er darf nicht einfach die Hände in den Schoß legen, nur weil er der Meinung ist, die Forderung des Bauherren sei völlig überzogen. Hier geht es zum Bericht. (mehr …)