180°-Wende
Dienstag, den 19. Juli 2005Vor einiger Zeit wurden wir auf das Thema „Druckprüfung der Abwasserleitungen“ sensibilisiert. Die Zuleitungen wurden von unserem Fertighausunternehmen geprüft, die Abwasserleitungen jedoch nicht.
Da wir unsicher waren, fragten wir beim Bauherrenberater (Bauherren-Schutzbund) nach.
Unser Berater war der Auffassung, dass eine Abwasserdruckprüfung unbedingt durchgeführt werden muss und dass wir in jedem Fall Anspruch darauf haben. Er riet uns, dies schriftlich anzumahnen und zu fordern. Er gab uns die entsprechenden Nummern der DIN-Normen, in denen sich seiner Meinung nach die Grundlage (mehr …)