Einspeisungsvertrag ergänzt

PhotovoltaikIch habe hier bereits mehrfach über den Einspeisevertrag gebloggt, den mir die EnBW zugeschickt hat. Beim Bund der Energieverbraucher habe ich diesen prüfen lassen und zwei Hinweise auf sinnvolle Änderungen bekommen.

Diese Prüfung scheint in mehrfacher Hinsicht sinnvoll gewesen zu sein: Anders als im Web überall beschrieben hat sich der Energieversorger nämlich darauf eingelassen, mir meine Ergänzungen und Erläuterungen schriftlich zu bestätigen.

Auch wenn der Energieverein seltsame Zeitungscover druckt, hier waren sie wirklich Geld wert. Vorgang endlich abgeschlossen, Vertrag unterschrieben. Hoffentlich gibt’s bald die erste Überweisung…

3 Kommentare zu “Einspeisungsvertrag ergänzt”

  1. Hausbau Erfahrungen » Blog Archive » Stromversorger kuschelweich

    […] Da der ganze Verwaltungskram rund um die Sonnenenergie nun abgeschlossen kann ich rückwirkend jedem, der sich mit dem Thema auseinander setzt und noch Vorbehalte hat sagen: Wenn man die Vertragsvorlagen der EnBW akzeptiert, ist das ganze Procedere wirklich kein großer Aufwand. Ich hab’s mir schlimmer vorgestellt… […]

  2. Stephan

    Hallo,
    ich habe gerade gelesen dass Sie diverse Ergänzungen zum bestehenden EnBW Vetrag durchgeboxt haben… könnten Sie mir mitteilen um welche Ergänzungen es sich gehandelt hat ?? Ich habe auch einen etwas unsicheren Vertrag bekommen was die Laufzeit und eventuelle Regressansrrüche der EnBW betrifft.

    Danke für ihre Antwort

    MFG
    Stephan

  3. Stefan

    @Stephan: Wenn ich das heute noch richtig rekonstruiere, dann bezogen sich meine Fragen bzw. Änderungswünsche in erster Linie auf:

    – Vergütung / Messpreis
    Für mein Verständnis war die Formulierung in meinem Vertrag nicht eindeutig, ich verstand sie so, dass man mit dem Passus allein die Konsequenzen des § 814 BGB ausschließen wollte. Das hat man mir so schriftlich bestätigt und ich habe es als Anlage zum Vertrag gelegt.

    – Unterbrechung der Einspeisung: Für mich nachvollziehbar, jedoch nur akzeptabel, wenn man mir zusichern, dass gesetzliche bestehende Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche unberührt bleiben. Das hat man mir so schriftlich bestätigt.



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