Kleine Unterschrift, große Konsequenzen

Selbst wer sich mit dem Thema Bauabnahme nicht weiter beschäftigen will, der sollte sich doch über einige wenige Punkte im Klaren sein:

Die Wirkungen der Abnahme bestehen in folgendem:

Rechtliches–> Erlöschen der Erfüllungsansprüche
–> Entstehen der Gewährleistungsansprüche
–> Beginn der Gewährleistungsfrist
–> Besitzeinräumung und Übernahme des Objektes
–> damit Gefahrübergang
–> Umkehr der Beweislast dafür, ob zum Zeitpunkt der Abnahme ein Mangel vorgelegen hat oder nicht

Quelle: bauarchiv.de

Das ist also ein Termin, den man durchaus ernst nehmen sollte…

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